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Rauchwurst-Knödel

Feiner Kartoffelteig in Geschmack und Konsistenz - würzig pikante Rauchwurstfülle - wie hausgemacht - in 15 Minuten servierfertig - einzeln gefrostet - exakt kalkulierbar


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Artikelnummer: 4045
EVE: 3.00 kg ,30.00 Stk. á ca. 100.00 g
VE: 6.00 kg (ca. 2 x 3 kg), 60 Stk. á ca. 100 g

Feiner, lockerer Kartoffelteig mit würzig-pikanter Rauchwurstfülle, tiefgekühlt

Zubereitung Mikrowelle

Kurzzubereitung: Tiefgekühlte Knödel (2 Stück) zugedeckt in der Mikrowelle bei 1000 Watt 1 Minute erwärmen. Anschließend in kochendes, leicht gesalzenes Wasser geben und 10 Minuten ohne Deckel kochen lassen.

Regenerieren von vorgekochten Knödeln: 
Gekochte, gekühlte Knödel (2-4 Stück) vollständig mit Wasser bedecken und 5 Minuten bei 1000 Watt erwärmen. 

Zubereitung Kochtopf

1 kg (=10 Stück) tiefgekühlte Knödel in mindestens 5 Liter kochendes, leicht gesalzenes Wasser geben, 10 Minuten kochen lassen, Energie abschalten und zugedeckt 15 Minuten ziehen lassen.

Regenerieren von vorgekochten Knödeln:
Gekochte, gekühlte Knödel in kochendes, leicht gesalzenes Wasser geben, Energie abschalten und zugedeckt ca. 15 Minuten ziehen lassen.

Zubereitung Kombidämpfer

Tiefgekühlte Knödel einlagig auf ein Lochgitter mit Backpapier legen und im vorgeheizten Kombidämpfer bei 100% Dampf 25 Minuten dämpfen.

Regenerieren von vorgekochten Knödeln:
Gekochte, gekühlte Knödel einlagig auf ein Lochgitter mit Backpapier legen und im vorgeheizten Kombidämpfer bei 100% Dampf 15 Minuten dämpfen.

Zubereitung Sonstiges

Produkt vor dem Servieren auf mindestens 75°C erhitzen.

AufbewahrungLagerhinweis
*** (-18°) siehe Mindesthaltbarkeitsdatum
** (-12°C) 2 Wochen
*(-6°C) 1 Woche
Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren.

Name100g enthalten
Energie (Kilojoule)1062 kj
Energie (Kilokalorien)254 kcal
Fett12 g
davon gesättigte Fettsäuren3.5 g
Kohlenhydrate28 g
davon Zucker0.9 g
Eiweiß8.1 g
Salz1.6 g

Ernährungsformen

Teig 70%: Wasser, WEIZENMEHL, Kartoffelflocken 26%*, Rapsöl, DURUM HARTWEIZENGRIEß, Kartoffelstärke 2%*, HÜHNERVOLLEIPULVER, Speisesalz, HÜHNEREIEIWEIßPULVER

Füllung 30%: Wiener Wurst (grobe Brühwurst, geräuchert) 91%** (Schweinefleisch, Speck, Wasser, Speisesalz, Gewürze, Gewürzextrakte, Maltodextrin, Geschmacksverstärker: E621, Antioxidationsmittel: [E300, E301], Konservierungsstoffe: [E250, E262], Aroma, Rauch), Wasser, Rapsöl, Petersilie, Gewürze

*anteil im Teig / **anteil in der Füllung

Kann Spuren von Schalenfrüchten und Soja enthalten.

# (laut LMIV EU-VO 1169/2011 i.d.g.F.) JA NEIN SPUR
1 Milch und Erzeugnisse incl. Lactose
2 Glutenhaltiges Getreide und Erzeugnisse
3 Krebstiere und Erzeugnisse
4 Eier und Eiererzeugnisse
5 Fisch und Fischereierzeugnisse
6 Erdnüsse und Erzeugnisse
7 Soja und Erzeugnisse
8 Schalenfrüchte und Erzeugnisse
9 Sellerie und Erzeugnisse
10 Senf und Erzeugnisse
11 Sesamsamen und Erzeugnisse
12 Lupinen und Erzeugnisse
13 Weichtiere und Erzeugnisse
14 Schwefeldioxid und Sulfite >10mg/kg

Artikelnummer: 4045

Bezeichnung Einzelverpackung Überverpackung
Verpackungsmaterial PE Folie bedruckt C_Karton
Verpackungsabmessungen 445 x 300 x 45 338 x 228 x 215
Verpackungsgewicht 0.023 0.225

Wir bestätigen, gemäß EU-VO 1935/2004 und EU-VO 10/2011, dass alle an Sie gelieferten Produkte den geltenden Vorschriften entsprechend und für Ihren Verwendungszweck im Sinne des zu erwartenden Gebrauchs unbedenklich bei Lebensmittelkontakt sind.

Wir bestätigen, dass alle an Sie gelieferten Produkte den rechtlichen Anforderungen der Fertigpackungsverordnung (FPVO) bezüglich der Füllmengen entsprechen.

Paletten
Stück pro Karton 60
Kartons pro Lage 11
Lagen pro Palette 6
Kartons pro Palette 66
Nettogewicht pro Palette 396
Bruttogewicht pro Palette 438
Palettenhöhe inklusive Palette (cm) 144

Dieses Produkt entspricht allen nationalen Richtlinien, soweit den aktuell gültigen EU Gesetzen (gilt nur für alle EU Länder). Die in Österreich gelisteten Produkte entsprechen – wo anwendbar – dem österreichischen Codex (Codex Alimentarius Austriacus [ÖLMB]) aktuelle Auflage und dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) BGBI. 13/2006.

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